LOHN- UND FINANZBUCHHALTUNG

Die Anfertigung der monatlichen Lohnabrechnung erfordert umfassende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und ist überdies zeitkritisch. Die Buchführung Ihrem Steuerberater zu überlassen, ist die beste Voraussetzung, um Steuersparmöglichkeiten im laufenden Jahr aufzudecken. Auch verringert sich der Arbeitsaufwand für den Jahresabschluss.


Finanzbuchführung:



Für viele Unternehmen ist die Finanzbuchführung nur eine lästige und zeitaufwendige Pflicht. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wie diese Aufgabe effektiv, sondern auch mit geringen Kosten erledigt werden kann. Sie werden erkennen, wie hilfreich eine professionelle Buchführung für Sie sein kann. Denn je aktueller und genauer die Zahlen sind, desto besser können Sie ihr Unternehmen steuern und wichtige Entscheidungen treffen.

Des Weiteren können Sie durch eine aktuelle Buchführung die Höhe der Gewerbesteuer und Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer immer richtig einschätzen; wir sagen Ihnen genau, welche Summen Sie zurücklegen müssen bzw. passen Ihre Vorauszahlungen entsprechend an, damit Sie später keine Liquiditätsprobleme bekommen.

Unsere Buchführungsleistung umfasst:

  • Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung und Erläuterung der monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung
    (Zeit zur Klärung individueller Fragen)


Lohnbuchführung:



Neben der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der Lohnkontenführung und der notwendigen Meldungen unterstützen wir Sie hier auch bei Fragen zur Arbeitgebergesamtbelastung, zur optimalen Gestaltung der Zuwendungen an Ihre Arbeitnehmer. Wir begleiten Sie natürlich auch bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung.

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www.stb-bertling.de - Telefon: 0201/8336006